Lizenzvertrag für KORTLEN Mouse Studio

Stand: Oktober 2026

§ 1 Gegenstand

(1) KORTLEN, Inhaber Saleh Habibian, Am Girrenbach 10, 87534 Oberstaufen, Deutschland (nachfolgend „KORTLEN“), stellt die Software „KORTLEN Mouse Studio“ (nachfolgend „App“) kostenlos zur Verfügung. Mit der App richtet der Nutzer KORTLEN Mäuse ein und spielt neue Firmware in die Maus ein.

(2) Dieser Vertrag regelt die Nutzung der App, ihrer Updates und der Firmware-Updates, die über die App bereitgestellt werden.

§ 2 Nutzungsrecht

(1) KORTLEN räumt dem Nutzer das einfache, unentgeltliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die App auf Geräten zu installieren und zu nutzen, die er selbst verwendet, um KORTLEN Mäuse einzurichten und zu verwenden.

(2) Firmware-Updates darf der Nutzer nur in KORTLEN Mäuse einspielen.

(3) Alle weiteren Rechte an der App, insbesondere das Urheberrecht und die Rechte an der Marke KORTLEN, bleiben bei KORTLEN.

§ 3 Was nicht erlaubt ist

Dem Nutzer ist nicht erlaubt,

  • die App oder Teile davon zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder auf andere Weise weiterzuverbreiten; die App steht jedem kostenlos auf kortlen.com zur Verfügung,
  • die App zu verändern, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht nach §§ 69d und 69e des Urheberrechtsgesetzes ausdrücklich erlaubt ist,
  • Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder Lizenzhinweise aus der App zu entfernen.

§ 4 Software anderer Anbieter

Die App enthält Bestandteile anderer Anbieter, zum Beispiel Open-Source-Software, Symbole und Schriften. Für diese Bestandteile gelten ihre eigenen Lizenzen; sie gehen diesem Vertrag vor. Die App führt sie unter Help → About → Show credits and licences auf.

§ 5 Internetverbindung und Updates

(1) Die App kann über das Internet bei KORTLEN nachfragen, ob neue Versionen der App und der Firmware vorliegen, und sie lädt neue Firmware herunter, wenn der Nutzer ein Update startet. Welche Daten dabei übertragen werden, steht in der Datenschutzerklärung.

(2) KORTLEN kann Updates der App und der Firmware bereitstellen. Ein Anspruch auf Updates besteht nur, soweit das Gesetz ihn vorsieht.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) KORTLEN überlässt die App unentgeltlich. KORTLEN haftet deshalb nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, und für Mängel der App nur, wenn KORTLEN sie arglistig verschwiegen hat.

(2) Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Rechte des Nutzers aus dem Kauf einer KORTLEN Maus, auch zu Updates ihrer Software.

§ 7 Ende des Nutzungsrechts

Verstößt der Nutzer gegen diesen Vertrag, erlischt sein Nutzungsrecht. Er muss die App dann von seinen Geräten löschen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Nutzer Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihm dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den ihm zwingende Vorschriften des Staates gewähren, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.